Richtlinien – Leitsätze

Als Grundlage dieses Erstentwurfs der Seibukan Richtlinien dient das Gesprächsprotokoll über das Zusammentreffen von 11 Vereinen und 19 maßgeblichen Budoka in und um unsere Interessengemeinschaft SEIBUKAN. Das Treffen fand am 20.01.2012 in Asemissen statt. Diese Richtlinien wurden bestätigt am 28.08.2021 und erweitert im September 2023.

Allgemeines

Pkt.1 – Seibukan ist ein finanzinteressenloser Zusammenschluss interessierter Budoka.

Pkt.2 – Beim Seibukan kann jeder Verein, jede Sportschule und jede Einzelperson mitmachen, welche sich zum Zwecke des Austauschs des Praktizieren über/von Bodo in diese Runde einbringt, ohne Formalitäten.

Pkt.3 – Der Seibukan bietet optional Sportpässe, Aufnäher, Urkunden und Prüfsiegel für seine Mitglieder.

Pkt.4 – Es gibt keine Jahressichtmarken oder Beiträge für die Mitgliedschaft. Die Zugehörigkeit der Mitglieder zum Seibukan wird durch das Tragen des Aufnäher, Verwendung des Sportpasses und der Urkunden klar zum Ausdruck gebracht. Auf ein angemessenes Erscheinungsbild der Pässe und Anzüge ist zu achten.

Seibukan-Prüfungen

Pkt.5 – Jeder Verein nutzt seine eigenen Kyu-Urkunden. Bei Seibukan-Dan-Prüfungen müssen die Seibukan-Dan-Urkunden genutzt werden. Diese kosten 10€.

Pkt.6 – Seibukan-Prüfungen können vereinsintern oder vor einem vereinsübergreifenden Prüfungsgremium abgenommen werden.

Pkt.7 – Prüfungen der Unterstufe (bis Grüngurt) können von einem Prüfer abgenommen werden. Prüfungen der Oberstufe (ab blau) sollten von drei Prüfern abgenommen werden.

Jeder Verein kann seine eigenen Urkunden nutzen.

Pkt.8 – Die Prüfungsgebühren für Seibukan-Prüfungen legt der ausrichtende Verein fest.

Pkt.9 – Seibukan-Dan-Prüfungen im Seibukan müssen offen ausgeschrieben werden.

Pkt.10 – Abgesehen von diesen Grundsätzen und der am 06.10.2018 anerkannten Verfahrensordnung für Seibukan-Dan-Prüfungen, siehe Anhang, behält jeder Verein und jeder Stil sein angestammtes Prüfungsprogramm.

Pkt.11 – Externe Graduierungen und Lizenzen werden nach Vorlage von Urkunde und / oder Pass anerkannt und übertragen, sofern diese zeitlich und lückenlos nachvollziehbar sind.

Pkt.12 – Vertreter und Repräsentanten des Seibukan achten auf ein ordentliches Erscheinungsbild:
– Prüfungen finden grundsätzlich öffentlich in einem angemessenen Rahmen statt.
– Prüfer und Richter des Seibukan tragen offizielle Kleidung oder ebenfalls ihren Gi.

Gezeichnet Februar 2012, bestätigt Februar 2014, beschlossen 06.10.2018, bestätigt 28.08.2023

Andreas Brechmann

Der Seibukan-Verband wurde 1980 durch seinen ersten Präsidenten, Jörg Schütz (†), gegründet.

Verfahrensordnung aus der Historie des Sebukan